Legale Graffiti

Legal sprayen in Freiburg. Geht das?

Ja. Die Stadt Freiburg hat insgesamt 14 Flächen zur Verfügung gestellt, wo du legal und ohne Genehmigung sprayen kannst. Eine Übersicht findest du auf der Website der Stadt oder bei subculture, die einen Lageplan (siehe unten) veröffentlicht haben.

Diese Flächen stehen dir frei zu Verfügung, egal ob für Style Writing, Aerosol-, Street- und Urban-Art oder auch Wandmalerei. Du kannst dein Kunstwerk mit dem Hashtag #halloffamefreiburg sogar posten. An ein paar Regeln solltest du dich aber halten:

  • Freigegebene Flächen sind durch Schilder an den Bauwerken gekennzeichnet
  • Es darf nur an den ausgewiesenen Flächen der Stadt ohne besondere Genehmigung gesprayt werden
  • Fußgänger*innen und Radfahrer*innen dürfen beim Passieren der Graffitiwände nicht behindert werden
  • Politische Äußerungen, obszöne Darstellungen aller Art und Beleidigungen sind nicht erlaubt
  • Der Boden im Umfeld der freigegebenen Wände muss sauber bleiben und Abfälle (leere Dosen etc.) müssen selber entsorgt werden
  • Außerhalb der freigegebenen Flächen ist das Sprayen an öffentlichen und privaten Einrichtungen verboten und wird strafrechtlich verfolgt
  • Übersprayt werden dürfen Kunstwerke erst nach zwei bis drei Monaten

 

An diesen Flächen kannst du so richtig kreativ sein:

Quelle: subculture Freiburg

  1. Unterführung Schwarzwaldstraße / Möslestraße
  2. Unterführung Schwarzwaldstraße / Talstraße
  3. Leo-Wohleb-Brücke (Stützwand – Dreisam, Widerlager)
  4. Unterführung Sundgauallee / Runzmattenstraße
  5. Unterführung Berliner Allee / Vogelnest
  6. Unterführung Sundgauallee / Lehener Straße
  7. Unterführung Sundgauallee / Brandensteinstraße
  8. Unterführung Sundgauallee / Paduaallee (Trog)
  9. Widerlagerwand Hermann-Zens-Brücke (Nördliche Wand)
  10. Unterführung Mooswaldallee / Diakonie (Westlich des Diakonie-Krankenhauses)
  11. Unterführung Uffhauser Straße / Guildfordallee
  12. Unterführung Schneeburgstraße / Hauptbahn (bei Theodor-Heuss-Gymnasium)
  13. Sportanlage Marienmattenweg / Umkleidegebäude (verboten ist das Sprayen auf Fenster und Türen)
  14. Schnewlinbrücke (Pfeiler Nord zwischen Schnellstraße und Dreisam)

 

 

 

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Flächen zum legalen Sprayen von Graffiti

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