Wählen ab 16: Europäisches Parlament

Bei Wahlen zum Europäischen Parlament dürfen künftig bereits 16- und 17-Jährige wählen. Die Regelung wird bei der nächsten Europawahl im Jahr 2024 greifen.

Der Bundestag stimmte einem von der Koalition eingebrachten Gesetzentwurf zu, der das Mindestwahlalter bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre herabsetzt. Die bisherige Schwelle von 18 Jahren habe viele Menschen vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen, “die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen”, heißt es in dem Gesetzestext.

Seit Anfang 2022 gilt in Baden-Württemberg das Mindestalter von 16 Jahren für Landtagswahlen und bereits seit 2014 für Kommunalwahlen; zur Teilnahme an der Bundestagswahl muss man hingegen (noch) mindestens 18 Jahre alt sein.

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