Jahrgang 2005: Daten für die Bundeswehr?

Geburtsjahrgang 2005: Wer keine Datenübermittlung an die Bundeswehr wünscht, kann jetzt bei der städtischen Meldebehörde Widerspruch einlegen

Einmal jährlich übermitteln die deutschen Städte der Bundeswehr Daten jeder Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die demnächst volljährig wird. Das ist vom Soldatengesetz so geregelt und geschieht jeweils im März.

Für die Stadt Freiburg leistet die Meldebehörde (Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung) diese Aufgabe. Dabei teilt sie dem Personalmanagement der Bundeswehr Vornamen, Familiennamen und gegenwärtige Anschrift des jungen Menschen mit. Die Bundeswehr sendet dann den Betroffenen Info-Material zu.

Im März 2022 werden die Daten jener Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermittelt, die im Jahr 2023 volljährig werden, also dem Geburtsjahrgang 2005. Diese Übermittlung findet nicht statt, wenn der oder die Betroffene gemäß Bundesmeldegesetz Widerspruch einlegt.

Wer dem Jahrgang 2005 angehört und keine Übermittlung seiner Daten wünscht, sollte dies der Meldebehörde bis Montag, 24. Februar 2022 mitteilen. Das geht entweder per Post (Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg) oder online. Das entsprechende Formular findet sich auf www.freiburg.de unter dem Pfad > Rathaus und Service, > Service, > Formulare, > Meldewesen, > Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

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