Unterführung Sundgauallee / Brandensteinstraße
Diese Fläche steht dir frei zu Verfügung, egal ob für Style Writing, Aerosol-, Street- und Urban-Art oder auch Wandmalerei.
An folgende Regeln solltest du dich allerdings halten:
- Freigegebene Flächen sind durch Schilder an den Bauwerken gekennzeichnet
- Es darf nur an den ausgewiesenen Flächen der Stadt ohne besondere Genehmigung gesprayt werden
- Fußgänger*innen und Radfahrer*innen dürfen beim Passieren der Graffitiwände nicht behindert werden
- Politische Äußerungen, obszöne Darstellungen aller Art und Beleidigungen sind nicht erlaubt
- Der Boden im Umfeld der freigegebenen Wände muss sauber bleiben und Abfälle (leere Dosen etc.) müssen selber entsorgt werden
- Außerhalb der freigegebenen Flächen ist das Sprayen an öffentlichen und privaten Einrichtungen verboten und wird strafrechtlich verfolgt
- Übersprayt werden dürfen Kunstwerke erst nach zwei bis drei Monaten